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News vom 19.07.2018

Android-Monopol: EU-Kommission verhängt Milliarden-Strafe gegen Google

Ein Artikel von Stefan Mey, veröffentlicht am 19.07.2018

Ein Milliardenbußgeld und die Androhung weiterer Strafen soll Google dazu bringen, sich im mobilen Internet fairer zu verhalten. Die EU-Kommission meint: Der Konzern, der federführend hinter Android steht, nutze seine Macht, um zu Lasten der Verbraucher Wettbewerb zu behindern.

Die EU-Kommission hat eine Rekordstrafe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google verhängt – als Antwort darauf, dass Google die marktbeherrschende Stellung des mobilen Betriebssystems Android missbraucht. Google habe die Position von Android als meistgenutztes System dazu genutzt, Wettbewerber im Bereich Suchmaschinen und mobile Betriebssysteme zu behindern.

Konkret prangert die Kommission drei Praktiken von Google an:

  • Google hat konzerneigene Apps regelwidrig gebündelt. Wer als Gerätehersteller eine Lizenz für den wichtige Play-Store von Google haben wollte, über den die meisten App-Downloads erfolgen, musste die Google-Such-App und die Browser-App Chrome vorinstallieren.
  • Google hat Geräteherstellern und Betreibern von Mobilfunknetzen dafür Geld gezahlt, dass diese ausschließlich die App Google-Suche als Suchanwendung vorinstallieren.
  • Google hat Gerätehersteller vertraglich daran gehindert, Smartphones zu verkaufen, auf denen alternative Android-Betriebssysteme laufen, die nicht von Google lizensiert sind.

Motiv: Google-Suche stärken und schützen

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte, dass nach Auffassung der EU-Behörde diese Verfahren vor allem dazu dienen sollten, Googles Suchmachine auch im mobilen Internet zu stärken:

„Auf diese Weise hat Google Android dazu verwendet, die marktbeherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu festigen. Durch diese Praktiken wurde Wettbewerbern von Google die Möglichkeit genommen, innovativ und konkurrenzfähig zu sein. Auch den europäischen Verbrauchern wurden somit die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs auf dem so wichtigen Markt für mobile Internetdienste verwehrt.“

Nach den Kartellregeln der Europäischen Union sei das rechtswidrig.

Laut Beschluss der Kommission muss Google das kritisierte Verhalten innerhalb von 90 Tagen abstellen, ansonsten drohe man mit Zwangsgeldern in empfindlicher Höhe. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, die Entscheidung der Kommission anzufechten.

Ein wichtiger Schritt

Aus Verbraucherschutzperspektive ist das Vorgehen der Kommission begrüßenswert.

Dass Daten bei bei wenigen Anbietern zentral zusammenlaufen, stellt ein besonderes Problem für den Datenschutz bei der mobilen Internetnutzung dar. Diese landen vor allem bei den Unternehmen, die hinter den beiden großen Betriebssystemen Android (Google) und iOS (Apple) stehen.

Bei einigen wichtigen Anwendungen und digitalen Infrastrukturen hat Google eine marktbeherrschende Stellung. Die Kommission schätzt

  • dass europaweit auf 80 Prozent aller Smartphones Android als Betriebssystem läuft,
  • dass die Google-Suche in den meisten EU-Staaten einen Marktanteil von über 90 Prozent hat und
  • dass 90 Prozent aller Apps auf Android-Geräten aus dem von Google betriebenen Play-Store stammen.

Auch in anderen wichtigen Bereichen, etwa bei E-Mail-Apps (Gmail) oder Kartendiensten (Google Maps) gibt das Unternehmen den Ton an.

Das liegt zum einen daran, dass der Konzern mit einem großen Apparat talentierter Entwickler innovative und praktische Produkte hervorbringt. Es liegt aber auch daran, dass das Unternehmen Google Inc. sehr geschickt darin ist, den Erfolg auf einem Gebiet zu nutzen, um sich auch auf anderen Gebieten durchzusetzen.

Das behindert Wettbewerber, die vielleicht datenschutzfreundlichere Produkte anbieten. Sie könnten das Problem, dass Google so viele Daten bei sich anhäuft, reduzieren – wenn sie denn praktisch auf dem Markt des mobilen Internets überhaupt die Chance hätten.

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