News vom 21.07.2016

Abmahnung gegen Pokémon Go

Ein Artikel von , veröffentlicht am 21.07.2016

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Niantic, den Hersteller der beliebten App Pokémon Go, abgemahnt. Die Nutzungs- und Datenschutz-Bestimmungen enthalten weitreichende und nach deutschem Recht unzulässige Klauseln.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert das Unternehmen auf, 15 Klauseln aus ihren Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zu überarbeiten, da diese nach deutschem Recht unzulässig sind. Unter anderem wird in der Datenschutzerklärung von den Nutzern verlangt, dem Weitergeben von personenbezogene Daten an private Dritte zuzustimmen. Auch werden getätigte In-App-Käufe nicht rückerstattet, wenn beispielsweise das Spiel nicht funktionieren sollte.

In unserem Ratgeber „Pokémon GO: Wie steht es um den Datenschutz?“ zeigen wir, was die App im Hintergrund macht und wie sie funktioniert. Das US-amerikanische Entwicklungsstudio für Computerspiele hat im vergangenen Jahr insgesamt 35 Millionen US-Dollar in die Entwicklung der kostenlosen App investiert, die über Werbeeinnahmen und In-App-Käufe Gewinne generieren soll.

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