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News vom 09.11.2017

Gütesiegel für Medizin-Apps?

Ein Artikel von Stefan Mey, veröffentlicht am 09.11.2017

Der oberste Datenschützer von Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, beklagt Regulierungsdefizite bei Medizin-Apps. Das Medizinproduktegesetz als einzigen Rechtsrahmen hält er für nicht ausreichend um sensible Gesundheitsdaten zu schützen.

Der momentane Umgang mit medizinischen Apps, die Teil von Vorsorge oder von medizinischer Behandlung sind, berge große Risiken, sagt Dieter Kugelmann, rheinland-pfälzischer Datenschutzbeauftrager, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Er hält den Umgang mit solchen Apps für unzureichend geregelt

"Es gibt keinen TÜV oder keine Qualitätskontrolle, es gibt nur ein Medizinproduktegesetz, das eine Zertifizierung vorsieht."

Das Problem: Teilweise würden sich die Anbieter von Apps selbst zertifizieren, und es sei unklar, wie intensiv dann geprüft wird.

Zudem bemängelt Kugelmann den Kriterienkatalog des Gesetzes. Bei dem habe der Umgang mit Daten und die Wahrung von Verbraucherrechten zu wenig Priorität. Die Frage sei, wie und in welchem Rechtsgebiet Medizin-Apps die sensiblen Patientendaten speichern. Wenn etwas passiert und etwa die Blutwerte von Patienten öffentlich werden, müsse klar sein, wer die Verantwortung trägt.

Der Datenschutzbeauftragte schlägt eine Überarbeitung der Regeln für Medizin-Apps vor. Das sollte in Zusammenarbeit mit Gesetzgeber, Ärzte-Vertretungen und Krankenkassen geschehen. Er denkt beispielsweise an ein neu zu schaffendes Gütesiegel, das gleichermaßen technische Aspekte wie auch den Daten- und Verbraucherschutz berücksichtigt.

 

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